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Aktuelles

Der Wortbegriff "Innenweltreisen" bleibt öffentlich

Mit Beschluss vom 15. Januar 2010 ist die Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes einem Einspruch des Bundesverbandes der UNION DEUTSCHER HEILPRAKTIKER e.V. (UDH) gefolgt, den Begriff „Innenweltreisen“ nicht als Wortmarke zuzulassen bzw. zu schützen. Das hatte nämlich Bernd Joschko, der der so genannten Gruppe der „Synergisten“ angehört, im Januar 2008 versucht.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.

AMK-Information zur AMG-Novelle

Durch Inkrafttreten der 15. AMG-Novelle am 23.07.2009 hat sich die Rechtsgrundlage für von Ärzten und Heilpraktikern hergestellte Arzneimittel im Arzneimittelgesetz (AMG) maßgeblich geändert. Bisher konnten zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen Arzneimittel herstellen und persönlich anwenden, soweit dies unter ihrer unmittelbaren fachlichen Verantwortung erfolgte, ohne dass diese Tätigkeiten von den Bestimmungen des AMG erfasst wurden.

Durch die neue Rechtslage nach der 15. AMG-Novelle unterliegt jede Herstellung dem AMG. Sie ist nach § 67 AMG (formlos) anzeigepflichtig und unterliegt auch der Überwachung durch die zuständige Behörde. Einige Landesministerien und die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Landesbehörden haben im Rahmen der Arzneimittelüberwachung die Heilpraktikerverbände auf die Anzeigepflicht und Erlaubnispflicht im Rahmen der Ausübung der Naturheilkunde hingewiesen, teilweise mit sehr knapper Terminsetzung. Für alle Personen, die bereits am 23. Juli 2009 (auf Grundlage des ehemaligen/alten § 4a Satz 1 Nr. 3 AMG) Arzneimittel hergestellt und direkt angewendet haben, besteht jetzt eine Übergangsfrist zur formlosen Anzeige der Herstellung dieser Arzneimittel bis zum 1. Februar 2010 (vgl. § 144 Abs. 7 Satz 1 AMG).

Die AMK-Information zur Anzeigenpflicht als Download
Die Adressliste der Landesbehörden finden Sie hier

Zusatzinformation von Arne Krüger, stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker:
Ein Verzicht auf die Aufzählung der verwendeteten Arzneimittel ist nach § 67 AMG Absatz 2 nicht statthaft: "Ist die Herstellung von Arzneimitteln beabsichtigt, für die es einer Erlaubnis nach § 13 nicht bedarf, so sind die Arzneimittel mit ihrer Bezeichnung und Zusammensetzung anzuzeigen". Dies bedeutet, wer eine formlose Anzeige abschickt, wird nicht um die Aufzählung der Arzneimittel herumkommen. Nach der Aufzählung der Arzneimittel kann man dann sicher den Hinweis dazu schreiben, dass die Kombination am einzelnen Patienten selbstverständlich individuell ist. Bei einer Mischung würden die Grundsätze der Mischbarkeit nach den Angaben der Beipackzettel beachtet und bei der Hygiene die Regeln des Hygieneplans.

Verschreibungspflichtige Notfallmittel

Die Heilpraktiker müssen sich nun leider noch mit der Neuregelung für Dexamethason und Epinephrin-Autoinjektoren gedulden. weiter

Das Kreuz mit den Kreuzallergien

Ein Patient beißt in eine Karotte und klagt unmittelbar danach über Heiserkeit und Juckreiz im Mund- und Rachenbereich. Ein daraufhin veranlasster IgE-Allergietest gegen Karotte zeigt aber keine Auffälligkeiten. Ein typisches Phänomen der Immunologie, die Kreuzallergie. Lesen Sie dazu ein Interview mit Michael Martin, Heilpraktiker und Leiter Fachbereich Naturheilkunde bei der GANZIMMUN AG. weiter

Wert oder Unwert von IgG-Tests zur Abklärung von Nahrungsmittelunverträglichkeiten

Während die klinische Relevanz allergischer Unverträglichkeiten von IgE-vermittelten Reaktionen außer Frage steht, wird über die Bedeutung von spezifischen IgG-Antikörpern gegen Nahrungsmittel öffentlich gestritten. Die oftmals legere Verwendung der Begriffe Allergie, Unverträglichkeit, Überempfindlichkeit, Intoleranzen oder Intoxikationen lassen Missverständnisse entstehen. Inzwischen fühlen sich sogar Verbraucherschutzverbände aufgerufen, Patienten zu ermuntern, die Honorierung für bereits durchgeführte Tests zu verweigern. Ungeachtet der ablehnenden Haltung der Allergologen gegenüber der klinischen Bedeutung von IgG- bzw. IgG4- Nahrungsmittelantikörpern wächst aufgrund der überzeugenden Resultate am Patienten die Gruppe der Anwender von Jahr zu Jahr. Die öffentliche Kritik reißt dennoch nicht ab. Lesen Sie dazu ein Interview mit Michael Martin, Heilpraktiker und Leiter Fachbereich Naturheilkunde bei der GANZIMMUN AG. weiter

Mehr Fördermittel zur Forschung dringend erforderlich

„Obwohl etwa 70 Prozent der Bundesbürger Angebote von Heilpraktikern nutzen, liegt der Etat für naturheilkundliche Forschung weiterhin im Prozent- bzw. Promillebereich“, konstatierte Monika Gerhardus, Präsidentin der Union Deutscher Heilpraktiker, anlässlich der Heilpraktikertage Hannover 2009 stellvertretend für die gesamte Branche. Für die Entwicklung von Therapiemöglichkeiten oder Studien stünden pro Jahr weniger als eine Million Euro zur Verfügung - der Gesamtetat des Bundesforschungsministeriums allein für Bereich Gesundheit und Medizin betrug dagegen 2008 knapp 620 Millionen Euro. „Wir bräuchten mindestens das Dreifache der bisherigen Zuwendungen, um effektiv forschen zu können“, forderte Gerhardus. weiter

Parlamentarischer Abend der DDH in Berlin: Heilpraktiker entlasten das Gesundheitssystem

Die Gesundheitspolitik wird zur Zeit durch viele arbeitsintensive Themen bestimmt: Patientenschutz, Stammzellforschung, Forderungen einzelner Ärztegruppen sowie von Kliniken, die wirtschaftliche Situation des Gesundheitssystems, um nur einige Bereiche zu erwähnen. Die Deutschen Heilpraktikerverbände (DDH) hatten am 17. März 2009 die Gelegenheit, im Rahmen eines parlamentarischen Abends in Berlin mit Bundespolitikern ins Gespräch zu kommen. Neben den anderen Bundesverbänden war die UNION DEUTSCHER HEILPRAKTIKER mit ihrer Präsidentin, Monika Gerhardus (1. Vorsitzende in Hessen) und ihren Vizepräsidenten, Bernd Saenger (1. Vorsitzender in Bayern) und Hartmut Lockenvitz (1. Vorsitzender in NRW), vertreten. weiter

Hessen erkennt Osteopathie an - UDH-Stellungnahme zum Entwurf einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung

Das Land hat Hessen hat im November eine Weiterbildungs- und Prüfungsordnung erlassen, die Osteopathen die staatliche Anerkennung ermöglicht. Bisher konnten Heilpraktiker und Ärzte die Bezeichnung Osteopath tragen, ohne dass ihre Qualifikation staatlich geprüft wurde. Laut hessischem Sozialministerium schafft die Anerkennung nun Sicherheit für die Patienten, da der Titel "Osteopath" in Zukunft an geregelte Qualitätsanforderungen geknüpft ist. Die UNION DEUTSCHER HEILPRAKTIKER, Landesverband Hessen, hat sich bereits im Vorfeld gegen diese Entscheidung gewehrt. weiter

Komplementär- oder Alternativmedizin auf dem Prüfstand.

Alternative oder Glaubenssache - die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte dazu Ende April ein Fachgespräch veranstaltet. weiter

Die Naturheilkunde ist ein prosperierendes Marktsegment im deutschen Gesundheitswesen

Derzeit praktizieren aktiv rund 14.000 der etwa 20.000 in Deutschland lebenden Heilpraktiker. „Die Summe der Abrechnungen für Heilpraktikerbehandlungen belaufen sich pro Jahr auf rund eine Milliarde Euro. weiter...