Impressum: Anbieterkennzeichnung und Pflichtangaben für Heilpraktiker § 5 Telemediengesetz (TMG), § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Rechtslage seit Inkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) am 01.03.2007: Ein Heilpraktiker, der eine Internetseite ins Netz stellt, ist als Diensteanbieter nach § 2 TMG anzusehen. Daher besteht eine Pflicht zur Anbieterkennzeichnung, die bestimmte Informationen enthalten muss (§ 5 TMG). Die Bezeichnung der Anbieterkennzeichnung als Impressum ist nicht verpflichtend, empfiehlt sich aber.
Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das ist gewährleistet, wenn sie durch eine ständig sichtbare Navigationsleiste per Link erreichbar sind, alternativ von jeder einzelnen Unterseite aus. Ein Link nur auf der Startseite reicht nicht aus. Es dürfen nicht mehr als zwei Mausklicks notwendig sein, um an die Infor-mationen zu gelangen.
Eine fehlerhafte oder unvollständige Anbieterkennzeichnung kann zum einen wettbewerbs-widrig sein und eröffnet Mitbewerbern und Verbänden die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abmahnung. Zum anderen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Geldbuße geahndet werden kann (§ 16 TMG).
Anmerkung:
Der folgende Mustertext ist in verschiedene Abschnitte unterteilt und mit Anmerkungen (kursiv) versehen. Den kompletten Text inklusive der Anmerkungen können Sie auch als PDF-Datei laden (rechts unter "Schnell gefunden").
Anmerkung:
Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erforderlich: Nennung der Rechtsform, Nennung der vertretungsberechtigte(n) Person(en) mit Name und Anschrift. Anschrift ist Sitz der Gesellschaft. Beispiel:
Muster & Beispiel GbR
vertretungsberechtigt: Hans Muster
Musterstr. 1
00000 Musterstadt
Die Angabe akademischer Titel ist nicht erforderlich, da diese kein Namensbestandteil sind. Werden sie angegeben, ist bei im Ausland erworbenen Titeln die verleihende Stelle anzugeben (Dr./Univ. Budapest, Ungarn).
Angaben zu Spezialgebieten (Heilspezialist für ...) gehören nicht ins Impressum und sind überdies wettbewerbsrechtlich problematisch. Wer sich als Spezialist bezeichnet, muss nachweisbar über eine adäquate Spezialausbildung verfügen und schwerpunktmäßig auf dem Spezialgebiet tätig sein. Andernfalls stellt die Bezeichnung irreführende Werbung dar und eröffnet Mitbewerbern und Verbänden die Möglichkeit der kostenpflichtigen Abmahnung.
Empfehlenswert ist, die Mailadresse nicht als Text, sondern als Grafik einzubinden, um die Auslesung durch Spam-Roboter zu erschweren.
Die Rechtsgrundlagen müssen entweder im Volltext auf der eigenen Homepage zur Verfügung gestellt werden oder es muss eine Fundstelle angegeben werden, etwa das Bundesgesetzblatt oder alternativ ein Link. Der Link muss ein direkter Link sein, ein Verweis auf die Startseite einer anderen Homepage reicht nicht. Die Funktionalität des Links muss regelmäßig kontrolliert werden.
Die Angaben zur Verbandszugehörigkeit sind nicht verpflichtend, aber informativ. Anzugeben ist natürlich derjenige Verband, bei dem die Mitgliedschaft besteht.
Angabe erforderlich bei redaktionell gestalteten Angeboten gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Voraussetzungen sind unklar, im Zweifel zur Sicherheit angeben.
Umsatzsteuer-ID nach § 27a UStG und Wirtschafts-ID nach § 139c AO müssen nur angegeben werden, wenn die jeweilige Nummer vergeben wurde. Die hiervon zu unterscheidende Steuernummer muss im Impressum nicht angegeben werden und sollte aus Datenschutzgründen auch nicht veröffentlicht werden.
Ist der Anbieter in das Handelsregister, das Vereinsregister oder ein anderes Register eingetragen, muss das Register benannt und die Register-Nr. angegeben werden.
Der so genannte Disclaimer bezieht sich auf den Fall, dass auf fremde Internetseiten verlinkt wird. Grundsätzlich haftet der Anbieter auch für fremde Inhalte, wenn er auf diese verweist. Diese Haftung kann durch einen Disclaimer auch nicht ausgeschlossen werden. Dennoch ist es sinnvoll, wenigstens darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um eigene, sondern um Fremdinhalte handelt. Dieser Hinweis sollte allerdings nicht nur im Impressum, sondern auch an der Stelle erfolgen, wo die Links angeboten werden.